„3G-Regel“: Nachweise für Prüfungen
Veröffentlicht am: 21.05.2021
Laut Gesundheitsministerium muss nun auch bei den theoretischen und praktischen Prüfungen in einer Fahrschule ein Nachweis von Fahrschülern vorgelegt werden.
Folgende Nachweise „3G-Regel“ sind derzeit gültig:
– Geimpft:
Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate nach der Erstimpfung.
– Getestet:
PCR-Test gilt 72 Stunden, Antigen-Test gilt 48 Stunden, Antigen-Selbsttest gilt 24 Stunden.
-Genesen:
Genesene sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
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