L-Übungsfahrten und L17-Ausbildungsfahrten nur für notwendige Fahrten!

Veröffentlicht am: 23.03.2020

L-Übungsfahrten und L17-Ausbildungsfahrten sollten zur Zeit nur durchführt werden, wenn es sich auf notwendige ,ohnehin stattfindende Fahrten beschränkt, da normalerweiser ein Ausgehverbot gibt. Ausserdem ist zu beachten, dass der Begleiter im gemeinsamen Haushalt wohnt.

Mehr Infos zu den Maßnahmen unter:
https://www.sozialministerium.at/…/Coronavirus—Aktuelle-M…

Bleibts gesund!



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