Anhängerbestimmungen für PKW

1. B Führerschein ohne BE (Anhängerführerschein)

  • Mit dem B – Führerschein darf man Anhänger mitziehen, wobei das Gesamtgewicht des Anhängers das HzG (steht im Zulassungsschein des PKW) des PKW nicht übersteigen darf.
  • Bei geländegängigen Fahrzeugen (Eintragung im Zulassungsschein J/G) darf das 1,5 fache Gesamtgewicht des Anhängers das HzG des PKW nicht überschreiten.
  • Das HzG beider Fahrzeuge darf 3500 kg nicht überschreiten.
  • Generell sind die Anhängerlast und die Stützlast zu beachten (steht im Zulassungsschein des PKW).

2. B + BE Code 96

  • Bestätigung über Absolvierung von 3 Theorielektionen + 4 Fahrlektionen in der Fahrschule.
  • Neuer Führerschein mit Eintragung von Code 96 berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG beider Fahrzeuge von 4250 kg nicht überschritten werden darf.
  • Keine theoretische und praktische Prüfung.

3. B + BE

  • Führerscheinantrag bei der Fahrschule einreichen.
  • Absolvierung von 3 Theorielektionen und 4 Fahrlektionen in der Fahrschule.
  • Theoretische Prüfung am Computer und praktische Prüfung.
  • Die Führerscheingruppe Be berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG von PKW und Anhänger 7000 kg nicht überschritten werden darf.

4. B + BE (bei Besitz der Führerscheinklasse C oder F)

  • Führerscheinantrag bei der BH Weiz beantragen, dann praktische Prüfung.
  • BE berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG von PKW und Anhänger 7000 kg nicht überschritten werden darf.

Für genauere Auskünfte und Beratung steht unser Büro jederzeit gerne zu Verfügung.