
Anhängerbestimmungen für PKW
1. B Führerschein ohne BE (Anhängerführerschein)
- Mit dem B – Führerschein darf man Anhänger mitziehen, wobei das Gesamtgewicht des Anhängers das HzG (steht im Zulassungsschein des PKW) des PKW nicht übersteigen darf.
- Bei geländegängigen Fahrzeugen (Eintragung im Zulassungsschein J/G) darf das 1,5 fache Gesamtgewicht des Anhängers das HzG des PKW nicht überschreiten.
- Das HzG beider Fahrzeuge darf 3500 kg nicht überschreiten.
- Generell sind die Anhängerlast und die Stützlast zu beachten (steht im Zulassungsschein des PKW).
2. B + BE Code 96
- Bestätigung über Absolvierung von 3 Theorielektionen + 4 Fahrlektionen in der Fahrschule.
- Neuer Führerschein mit Eintragung von Code 96 berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG beider Fahrzeuge von 4250 kg nicht überschritten werden darf.
- Keine theoretische und praktische Prüfung.
3. B + BE
- Führerscheinantrag bei der Fahrschule einreichen.
- Absolvierung von 3 Theorielektionen und 4 Fahrlektionen in der Fahrschule.
- Theoretische Prüfung am Computer und praktische Prüfung.
- Die Führerscheingruppe Be berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG von PKW und Anhänger 7000 kg nicht überschritten werden darf.
4. B + BE (bei Besitz der Führerscheinklasse C oder F)
- Führerscheinantrag bei der BH Weiz beantragen, dann praktische Prüfung.
- BE berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG von PKW und Anhänger 7000 kg nicht überschritten werden darf.
Für genauere Auskünfte und Beratung steht unser Büro jederzeit gerne zu Verfügung.