Anhängerbestimmungen für PKW
1. B Führerschein ohne BE (Anhängerführerschein)
- Mit dem B – Führerschein darf man Anhänger mitziehen, wobei das Gesamtgewicht des Anhängers das HzG (steht im Zulassungsschein des PKW) des PKW nicht übersteigen darf.
- Bei geländegängigen Fahrzeugen (Eintragung im Zulassungsschein J/G) darf das 1,5 fache Gesamtgewicht des Anhängers das HzG des PKW nicht überschreiten.
- Das HzG beider Fahrzeuge darf 3500 kg nicht überschreiten.
- Generell sind die Anhängerlast und die Stützlast zu beachten (steht im Zulassungsschein des PKW).
2. B + BE Code 96 – ab € 43o,–
- Bestätigung über Absolvierung von 3 Theorielektionen + 4 Fahrlektionen in der Fahrschule.
- Neuer Führerschein mit Eintragung von Code 96 berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG beider Fahrzeuge von 4250 kg nicht überschritten werden darf.
- Keine theoretische und praktische Prüfung.
3. B + BE – ab € 490,–
- Führerscheinantrag bei der Fahrschule einreichen.
- Absolvierung von 3 Theorielektionen und 4 Fahrlektionen in der Fahrschule.
- Theoretische Prüfung am Computer und praktische Prüfung.
- Die Führerscheingruppe BE berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG von PKW und Anhänger 7000 kg nicht überschritten werden darf.
4. B + BE (bei Besitz der Führerscheinklasse C oder F) – ab € 250,–
- Führerscheinantrag bei der BH Weiz beantragen, dann praktische Prüfung.
- BE berechtigt das Ziehen von Anhängern, wobei das HzG von PKW und Anhänger 7000 kg nicht überschritten werden darf.
Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage.
Bei weiteren Fragen gerne bei uns in der Fahrschule melden. Wir freuen uns auf Dich.