Ausbildungsfristen werden verlängert!
Veröffentlicht am: 12.01.2021
Sind für die Erteilung der Lenkberechtigung (oder Absolvierung der Mehrphasenausbildung) erforderliche Nachweise nach dem 13.3.2020 abgelaufen oder konnten Maßnahmen nicht rechtzeitig absolviert werden, so hat die Behörde auf informellem Weg eine angemessene Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf die fehlenden Schritte nachzuholen sind.
Die Frist ist so zu bemessen, dass die Absolvierung der Schritte oder Maßnahmen auch unter Berücksichtigung des nach wie vor bestehenden Engpasses, möglich ist.
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