Ab sofort entfällt die 2G Regel bei den theoretischen und praktischen Prüfungen und es gilt nur noch die 3G-Regel + FFP2-Maskenpflicht.

Ab 5. März 2022 kommt es zu einem Wegfall aller Maßnahmen (keine Zutrittsregeln mehr, keine G-Regel mehr, kein Grüner Pass mehr in Österreich), außer in vulnerablen Bereichen wie in Altenheimen, Krankenhäusern.
Ab dem 12. Februar entfällt die 2G Regel im Empfangsbereich der Fahrschulen und es gilt nur noch FFP2-Maskenpflicht (wie im Handel). Im Auto gilt unverändert die FFP2-Maskenpflicht.

Quelle: Email vom Fachverband der Fahrschulen 10.02.2022

Zur Zeit gelten bei uns folgende Einschränkungen bei Ausbildungen und Prüfungen:

• Das Betreten des Fahrschulgebäudes für Neukunden (Beratungsgespräche) ist nur mit einem 2G-Nachweis und Tragen einer FFP2-Maske möglich
• Theoriekurse werden online durchgeführt
• Fahrstunden, L17-Beoachtungs- und Perfektionsfahrten können unter Einhaltung der 3G-Regel und Tragen einer FFP2-Maske durchgeführt werden.
• Bei der Praxisprüfung ist ein 2G-Nachweis und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich (Ausnahme: Dringende berufliche Erfordernis des Führerscheins!)
• Bei der Theorieprüfung ist ein 2G-Nachweis und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich (Ausnahme: Dringende berufliche Erfordernis des Führerscheins)
• Mopedprüfungen (Theorie) können unter Einhaltung der 3G-Regel und Tragen einer FFP2-Maske stattfinden
Wir bitten euch, Anfragen möglichst telefonisch oder per Mail zu stellen.
Anmeldungen für unsere Kurse sind online unter https://korossy-kiskilas.at/anmeldung/ möglich !
Theoriekurse für Führerschein ab sofort wieder im E-Learning bis vorerst 14.01.2022 möglich!
Da unsere Weihnachtkurse nun online stattfinden werden, gibt es wieder freie Plätze. Anmeldungen unter https://korossy-kiskilas.at/anmeldung/ möglich.
Nähe Infos unter 03112/2559 oder 03172/2243

Für die Durchführung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung gilt ab dem 23.11.2021 folgendes:

– Für die praktische Fahrprüfung gilt grundsätzlich für alle Beteiligten die 3G-Regel sowie das Tragen einer FFP2-Maske.
– Abweichend davon ist bei einer theoretischen Prüfung ohne berufliche Erforderlichkeit (Einzelsetting) ein 2G-Nachweis vom Prüfungskandidaten zu erbringen.
– Bei theoretischen Prüfungen mit beruflicher Erforderlichkeit ist zudem zwischen den Prüfungskandidaten ein zwei Meter Abstand zwingend einzuhalten.
– Die Prüfung der beruflichen Erforderlichkeit sowie das Vorliegen des 2G- bzw. 3G-Nachweises ist von der Fahrschule vorzunehmen bzw. zu überprüfen.
Quelle: Email vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Ab Montag den 22.11.2021 gilt folgendes:

  • Theoriekurse werden in kürze wieder online durchgeführt
  • Fahrstunden können unter den bisherigen Schutzmaßnahmen weiter durchgeführt werden (FFP2-Maske für alle Insassen)
  • Praxisprüfungen sollten durchgeführt werden können (FFP2-Maskenpflicht)
  • Theorieprüfungen werden wahrscheinlich nicht möglich sein
  • Persönliche Anmeldungen und Auskünfte im Fahrschulbüro nur mit 2G-Nachweis und im Einzelsetting möglich. Ihr könnt euch aber gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden und die Anmeldungen zu den Kursen sind natürlich auch online möglich.
Wir halten euch über die aktuellen Änderungen auf dem Laufenden.

Lockdown ab Montag 22.11. – Einschränkungen in Fahrschulen derzeit noch unklar!

Aktuell liegen uns noch keine verbindlichen Informationen vor, ob bzw. in welcher Form ein Betrieb ab nächster Woche möglich sein wird.

Bei Fahrschulen gewisse (geringe) Änderungen aufgrund „Lockdowns für Ungeimpfte“
Ab 15. November 2021 gilt ein sog. „Lockdown für Ungeimpfte“. Ungeimpfte
Führerscheinwerber dürfen jedoch weiterhin das Haus verlassen, um Kurse und
Fahrstunden zu besuchen, dies sieht eine Ausnahmeregelung vor. Es sind jedoch einige
andere Verschärfungen in den Fahrschulen aufgrund der 5. COVID-19-

Schutzmaßnahmenverordnung zu beachten.

• Änderungen gibt es bei der 2G-Regel für die Kunden.
Im Empfangsbereich gilt neu die 2G Regel für neue Kunden, die eine Fahrschule zB
zu Beratungsgesprächen (erstmals) aufsuchen, dh sie haben Zutritt nur noch
als Geimpfte oder Genesene. Für Bestandskunden gelten die Regeln für
Zusammenkünfte, die 2G nicht vorsehen bis 25 Personen (siehe unten).
• Unverändert bleiben die Regeln für Kurse bis 25 Personen im Raum (Zusammen-
künfte bis zu 24 Schülern sowie 1 Vortragenden) (keine Auflagen für Schüler).
• Unverändert bleiben die Regeln im Fahrzeug (keine Auflagen für Fahrschüler)
• Unverändert bleiben die 3G-Regeln für Mitarbeiter (Fahrschulpersonal)

Quelle: Email vom Fachverband der Fahrschulen 15.11.2021

Das E-Learning in Fahrschulen ist nun seit 31.07.2021 ausgelaufen. Ab sofort finden unsere Kurse wieder als Präsenzunterricht ohne Einschränkungen statt.