
Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Wir sind als offizielle Weiterbildungsstelle des Landes Steiermark berechtigt nach der abgeschlossenen Prüfung für Kraftfahrer der Klassen C und D die wichtige Rolle bei der gesetzlich vorgeschriebenen Aus- und Weiterbildung zu übernehmen.
Welche Omnibuslenker müssen die Weiterbildung machen?
- Alle Omnibuslenker, die nach dem 9. September 2013 einen Omnibus im gewerblichen Gelegenheitsverkehr – Linienverkehr – Schulbusverkehr lenken möchten. Somit auch Lenker von Schulbussen mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Lenkerplatz.
- Vorsicht, auch Fahrer die gelegentlich einen Omnibus gewerblich lenken (geringfügig beschäftigte Aushilfsfahrer) müssen die Weiterbildung nachweisen.
- Wer nach dem 9. September 2008 die Lenkberechtigung der Klasse D erworben hat, darf nur dann gewerblichen Personenverkehr durchführen, wenn in seinem Führerschein der Vermerk (D95) bereits eingetragen ist.
Welche Lastkraftwagenfahrer müssen die Weiterbildung machen?
- Alle Lastkraftwagenlenker im Güterverkehr müssen diese Weiterbildung erst ab dem 9. September 2014 nachweisen.
In beiden Fällen muss die Weiterbildung alle 5 Jahre wiederholt werden.
Für genauere Auskünfte und Beratung steht unser Büro jederzeit gerne zu Verfügung.