Klasse A1 – ab € 1.290,–
Diese Klasse berechtigt Dich zum Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen
- max. 125cm³ Hubraum
- max. 11 kW Leistung
- mind. 10 kg pro kW (0,1 kW/g)
und Dreirädrigen-KFZen
- max. 15 kW Leistung
Mindestalter:
Du kannst mit der Ausbildung mit 15 1/2 Jahren beginnnen. Für die praktische Prüfung musst Du das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ausbildung:
- Eintägiger Theoriekurs (6 Lektionen), falls der B-Führerschein noch nicht vorhanden ist, müssen auch 20 Theorieeinheiten für das Grundwissen absolviert werden
- 14 Fahrlektionen
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage
Klasse A2 – ab € 1.290,–
Diese Klasse berechtigt Dich um Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen
- max. 35 kW Leistung
- Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben
- mind. 5 kg pro kW (0,2 kW/kg)
und Dreirädrigen-KFZen
- max. 15 kW Leistung
Mindestalter:
Du kannst mit der Ausbildung mit 17 1/2 Jahren beginnnen. Für die praktische Prüfung musst Du das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausbildung:
- Eintägiger Theoriekurs (6 Lektionen), falls der B-Führerschein noch nicht vorhanden ist, müssen auch 20 Theorieeinheiten für das Grundwissen absolviert werden
- 14 Fahrlektionen
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage
Klasse A – ab € 1.290,–
Diese Klasse berechtigt Dich zum Fahren von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen sowie von dreirädrigen-KFZen mit mehr als 15 kW
Mindestalter:
Du kannst mit der Ausbildung mit 17 1/2 Jahren beginnnen. Für die praktische Prüfung musst Du das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ausbildung:
- Eintägiger Theoriekurs (6 Lektionen), falls der B-Führerschein noch nicht vorhanden ist, müssen auch 20 Theorieeinheiten für das Grundwissen absolviert werden
- 14 Fahrlektionen / ab dem 39. Lebensjahr: 16 Fahrlektionen
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage
Stufenweiser Aufstieg
Der Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist 2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins möglich. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- 7 Fahrlektionen
- Praktische Prüfung
Mehrphasenausbildung
Alle Führerschein-Neulinge der Klassen A sind gesetzlich verpflichtet, nach Erwerb der Lenkberechtigung eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Über diese Kurse musst Du zwar keine Prüfung ablegen, sie sind aber verpflichtend, um den begehrten „Führerschein“ zu behalten
- 2 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins ein eintägiges Fahrsicherheitstraining und Risikomanagement im Verkehr¬
- 4 bis 14 Monate nach Erhalt des Führerscheins die Perfektionsfahrt in der Fahrschule.
Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt müssen 2 Monate liegen.
Während der Wintermonate (November bis März) ist kein Fahrsicherheitstraining und keine Perfektionsfahrt möglich!
Bei weiteren Fragen gerne bei uns in der Fahrschule melden. Wir freuen uns auf Dich.