
Mit uns zu Deiner Freiheit auf vier Rädern!
Ein Führerschein B berechtigt zum Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit höchstens:
- 8 Plätzen für beförderte Personen und
- 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht
- Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg)
Vollausbildung – ab 1.730,–
Bei der „Vollausbildung“ sind insgesamt 18 B-Lektionen Pflicht. Das „L“ kann beantragt werden (muss aber nicht) und es muss kein Fahrtenprotokoll geführt werden. Damit das „L“ beantragt werden kann, müssen mind. 8 Fahrlektionen gefahren werden. Bei der Vollausbildung dürfen aber 10 – 12 Fahrlektionen konsumiert werden, damit man gut auf die „L“-Ausbildung vorbereitet wird. Bei der Vollausbildung gibt es auch seitens der Fahrschule die Prüfungsgarantie bei der praktischen Prüfung.
Mindestalter:
Du musst das 17 1/2 Lebensjahr vollendet haben, um an der Ausbildung teilnehmen zu können. Für die praktische Prüfung muss das 18. Lebenjahr vollendet sein.
Ausbildung in der Fahrschule:
- 32 Theorieeinheiten
- 18 Fahrlektionen
- Theoretische Einweisung – nur notwendig wenn „L“ beantragt wird
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage.
Duale Ausbildung – ab € 1.510,–
Bei der „Dualen Ausbildung“ sind insgesamt 12 B-Lektionen + eine Beobachtungsfahrt nach 1.000 km vorgeschrieben. Für die 1.000 km ist ein Fahrtenprotokoll zu führen. Die Schüler dürfen max. 8 B-Lektionen fahren, damit das „L“ beantragt werden kann. Sollten die 8 Fahrlektionen nicht ausreichen, müssen Fahrlektionen dazugekauft werden. Diese dürfen nicht von der Hauptschulung oder von der Perfektionsschulung „vorgefahren“ werden.
Mindestalter:
Du musst das 17 1/2 Lebensjahr vollendet haben, um an der Ausbildung teilnehmen zu können. Für die praktische Prüfung muss das 18. Lebenjahr vollendet sein.
Ausbildung in der Fahrschule:
- 32 Theorieeinheiten
- 12 Fahrlektionen
- 1.000 km – Beobachtungsfahrt
- Theoretische Einweisung
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage.
Mehrphasenausbildung
Alle Führerschein-Neulinge der Klassen B sind gesetzlich verpflichtet, nach Erwerb der Lenkberechtigung eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Über diese Kurse musst Du zwar keine Prüfung ablegen, sie sind aber verpflichtend, um den begehrten „Führerschein“ zu behalten
- 2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins die erste Perfektionsfahrt in der Fahrschule (entfällt bei der vorgezogenen Lenkerberechtigung L17)
- 3 bis 9 Monate nach Führerscheinerhalt ein eintägiges Fahrsicherheitstraining und Risikomanagement im Verke
- 6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins die zweite Perfektionsfahrt in der Fahrschule.
Zwischen der ersten und der zweiten Perferktionsfahrt müssen 3 Monate liegen
Bei weiteren Fragen gerne bei uns in der Fahrschule melden. Wir freuen uns auf Dich.