Dein Fahrplan für BL17 – Die vorgezogene Ausbildung der Klasse B – ab € 1.690,–

Du willst schon mit 17 selbstständig auf die Straße? Kein Problem, bei uns schaffst Du es leicht. Informiere Dich hier vorab über die vorgezogene Ausbildung der Klasse B.

Mindestalter:

Du musst das 15 1/2 Lebensjahr vollendet haben, um an der Ausbildung teilnehmen zu können.

Voraussetzungen für die Begleiter

Es können maximal zwei Personen, die Dich unentgeltlich begleiten, für die Ausbildung beantragt werden.

  • Mindestens 7 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Nachweis während der letzten 3 Jahre vor Antragstellung ein Fahrzeug der Klasse B gelenkt zu haben
  • Besonderes Näheverhältnis zur Bewerberin/ zum Bewerber.
  • Kein schwerer Verstoß gegen Vorschriften der STVO oder des KFG innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung

Ausbildung in der Fahrschule:

  • 32 Theorieeinheiten
  • 12 Fahreinheiten
  • Theoretische Einweisung

Ausbildungsfahrten:

  • BegleiterIn und BewerberIn führen die Ausbildungsfahrten durch
  • Jede Fahrt muss im Protokoll wahrheitsgetreu vermerkt vermerkt werden
  • Besondere Kennzeichnung des Ausbildungsfahrzeuges vorne und hinten (erhältlich in der Fahrschule)
  • Einhalten des Alkoholverbotes durch BewerberIn und BegleiterIn: max. 0,1 Promille im Blut bzw. 0,05 mg/l Alkohol in der Atemluft

Begleitende Schulung nach 1.000 Kilometern:

  • 1 Fahreinheit
  • 2 Einheiten individuelles Gespräch mit speziell ausgebildeter/m FahrlehrerIn über Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt und Besprechung des Themas „Geschwindigkeit und Blicktechnik“

Begleitende Schulung nach 2.000 Kilometern:

  • 1 Fahreinheit
  • 2 Einheiten individuelles Gespräch mit speziell ausgebildeter/m FahrlehrerIn über Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt und Besprechung des Themas „Partnerkunde und Gefahrenlehre“

Meine Perfektionsschulung nach 3.000 Kilometern

  • 3 Fahreinheiten mit dem Schulfahrzeug der Fahrschule

Theoretische Fahrprüfung:

Kann sofort nach 32 Theorieeinheiten gemacht werden!

Praktische Fahrprüfung:

Nach Absolvierung sämtlicher Einheiten und frühestens mit Vollendung meines 17. Lebensjahres wird nach bestandener Fahrprüfung die Vorgezogene Lenkerberechtigung erteilt.

Vorgezogene Lenkerberechtigung:

Einhalten des Alkoholverbotes: max. 0,1 Promille im Blut bzw. 0,05 mg/l Alkohol in der Atemluft.

Der Bescheid ist 18 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, dh Du musst innerhalb dieser Zeit die 3.000 km absolvieren, damit Du BL17-Ausbildung abschließen kannst!

Für eine komplette Kostenübersicht schicke uns gerne eine Preisanfrage

Mehrphasenausbildung

Alle Führerschein-Neulinge der Klassen B sind gesetzlich verpflichtet, nach Erwerb der Lenkberechtigung eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Über diese Kurse musst Du zwar keine Prüfung ablegen, sie sind aber verpflichtend, um den begehrten „Führerschein“ zu behalten

  • 2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins die erste Perfektionsfahrt in der Fahrschule (entfällt bei der vorgezogenen Lenkerberechtigung L17)
  •  3 bis 9 Monate nach Führerscheinerhalt ein eintägiges Fahrsicherheitstraining und Risikomanagement im Verke
  •  6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins die zweite Perfektionsfahrt in der Fahrschule.

Zwischen der ersten und der zweiten Perferktionsfahrt müssen 3 Monate liegen

 

Bei weiteren Fragen gerne bei uns in der Fahrschule melden. Wir freuen uns auf Dich.