
Theoret. und praktische Prüfungen ab dem 23.11.2021
Veröffentlicht am: 22.11.2021
Für die Durchführung der theoretischen und praktischen Fahrprüfung gilt ab dem 23.11.2021 folgendes:
– Für die praktische Fahrprüfung gilt grundsätzlich für alle Beteiligten die 3G-Regel sowie das Tragen einer FFP2-Maske.
– Abweichend davon ist bei einer theoretischen Prüfung ohne berufliche Erforderlichkeit (Einzelsetting) ein 2G-Nachweis vom Prüfungskandidaten zu erbringen.
– Bei theoretischen Prüfungen mit beruflicher Erforderlichkeit ist zudem zwischen den Prüfungskandidaten ein zwei Meter Abstand zwingend einzuhalten.
– Die Prüfung der beruflichen Erforderlichkeit sowie das Vorliegen des 2G- bzw. 3G-Nachweises ist von der Fahrschule vorzunehmen bzw. zu überprüfen.
Quelle: Email vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung
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