Update Lockdown für Ungeimpfte
Veröffentlicht am: 15.11.2021
Bei Fahrschulen gewisse (geringe) Änderungen aufgrund „Lockdowns für Ungeimpfte“
Ab 15. November 2021 gilt ein sog. „Lockdown für Ungeimpfte“. Ungeimpfte
Führerscheinwerber dürfen jedoch weiterhin das Haus verlassen, um Kurse und
Fahrstunden zu besuchen, dies sieht eine Ausnahmeregelung vor. Es sind jedoch einige
andere Verschärfungen in den Fahrschulen aufgrund der 5. COVID-19-
Schutzmaßnahmenverordnung zu beachten.
• Änderungen gibt es bei der 2G-Regel für die Kunden.
Im Empfangsbereich gilt neu die 2G Regel für neue Kunden, die eine Fahrschule zB
zu Beratungsgesprächen (erstmals) aufsuchen, dh sie haben Zutritt nur noch
als Geimpfte oder Genesene. Für Bestandskunden gelten die Regeln für
Zusammenkünfte, die 2G nicht vorsehen bis 25 Personen (siehe unten).
• Unverändert bleiben die Regeln für Kurse bis 25 Personen im Raum (Zusammen-
künfte bis zu 24 Schülern sowie 1 Vortragenden) (keine Auflagen für Schüler).
• Unverändert bleiben die Regeln im Fahrzeug (keine Auflagen für Fahrschüler)
• Unverändert bleiben die 3G-Regeln für Mitarbeiter (Fahrschulpersonal)
Quelle: Email vom Fachverband der Fahrschulen 15.11.2021
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