Update zur Lockdownverlängerung bis 24.01.2021

Veröffentlicht am: 16.01.2021

Laut Bundesregierung bleibt mit der neuen Verordnung, die bis 24.01. gilt, für unsere Branche alles unverändert. Das bedeutet:

 

• Kundenverkehr im Büro ist erlaubt

• Fahrstunden, begleitende Schulungen für L und L17 sowie Perfektionsfahrten dürfen durchgeführt werden• Theoriekurse in der Gruppe sind verboten – ausgenommen bei beruflicher Notwendigkeit (CE,BE)
• Theorieprüfungen finden nicht statt
• Fahrprüfungen finden nicht statt

Wir hoffen alle, dass wir ab 25.01. wieder unseren Fahrschulbetrieb voll aufnehmen dürfen. Wir halten euch natürlich weiterhin auf dem Laufenden. Vorgemerkte SchülerInnen für Kurse bzw. Prüfungen werden selbstverständlich wie gewohnt von uns telefonisch verständigt.

 

Wir danken für euer Verständnis und eure Geduld!


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