Weitere Lockerungen im Fahrschulbereich
Veröffentlicht am: 17.06.2020
Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske, weder für Kunden noch den Betreiber und seine Mitarbeiter, es muss nur mehr der 1m-Abstand eingehalten werden (ausgenommen gegenüber Personen im gemeinsamen Haushalt). Unverändert gilt der 1m Abstand im Lehrsaal.
Weiters entfällt die Maskenpflicht im Fahrschulauto. Weiterhin gilt, dass max. 2 Personen einschließlich des Lenkers pro Sitzreihe Platz nehmen dürfen (ausgenommen Personen im gemeinsamen Haushalt lebend). Das gilt für sämtliche Fahrten mit dem Fahrschulauto in der Aus- und Weiterbildung und auch bei Prüfungen. Die Maskenpflicht entfällt auch bei Begleitetem Fahren und natürlich in der Mehrphasenausbildung.
Quelle: Email vom Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs am 16.06.2020
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